Häufige Fragen & Antworten

Welche Autoglasschäden können repariert werden?

Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Sowohl die Innenscheibe als auch die Kunststoffzwischenfolie dürfen keine Schäden aufweisen.

Kleine Kratzer und sog. „Pittings“ – kleinste Glasausbrüche, die durch das Auftreffen von feinen Sandkörnchen entstehen – können mit diesem Verfahren nicht beseitigt werden.

Der zentrale Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten. Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein und nicht am Scheibenrand enden.

Im sogenannten Fernsichtfeld des Fahrers sind Reparaturen generell nicht erlaubt. Das Fernsichtfeld ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29 cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.

Die Reparatur sollte möglichst umgehend nach dem Schadeneintritt durchgeführt werden, damit Feuchtigkeit und Schmutz keine Chance haben, in die Schadstelle einzudringen.

Zwischen welchen Glasbrüchen wird unterschieden?

v. l. n. r.: Kuhauge, halbes Kuhauge, Sternbruch, Kombibruch

Gibt es Risiken bei einer Steinschlagreparatur?

Eine reparierte Scheibe ist nicht gleichzustellen mit einer neuen Windschutzscheibe. Bei einer Steinschlagreparatur wird unter hohem Druck ein klares Spezialharz in die Schadstelle gepresst. Hierbei kann es vorkommen, dass der Steinschlag reißt bzw. sich ein schon vorhandener Riss erweitert und dadurch irreparabel wird. Nach der Aushärtung des Spezialharzes wird bei genauem Hinsehen das Fremdmaterial noch zu erkennen sein, optisch ähnlich einem leichten Schleier wie von einem angetrockneten Regentropfen. Die Reparatur gilt als erfolgreich, wenn optisch 70% der Schadstelle behoben sind.